Wohnmobile Spinneken

Poststr. 155
46562 Voerde

Tel. 0281 - 943092

  • wohnmobile@spinneken.com

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  • Mo. bis Do. 8 - 18 Uhr  |  Fr. 8 - 15 Uhr  |  Sa. 10 - 13 Uhr

  • Unsere Geschäftsbedingungen

Mietpreise

Die Preisliste gilt für das laufende Jahr. Im Mietpreis sind enthalten:

Freie Kilometer
Spezielle Versicherungen für Mietfahrzeuge
Vollkaskoversicherung mit 1.000 €
Teilkasko mit 150 €
Selbstbeteiligung: die jeweilig gültige Mehrwertsteuer
Schutzbrief für In- und Ausland

Mietvertrag

Die Berechnung des Mietpreises erfolgt bis zur Fahrzeugrückgabe. Der Rückgabetermin ist im Mietvertrag festgelegt.Wird das Wohnmobil vor der vereinbarten Zeit zurückgegeben, reduziert sich der Mietpreis nicht.

Zahlungsweise

Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 20 %, mindestens jedoch 250 € fällig, bei Buchungen aus dem Ausland sind 500 € sofort fällig. Die Restsumme ist bis spätestens 4 Wochen vor Mietantritt ohne weitere Aufforderungen zu bezahlen. Übersteigt der Mietpreis nicht die Anzahlung, ist der gesamte Mietpreis bei Vertragsabschluss fällig. Mahngebühren werden mit 10 € pro Mahnung berechnet.

Kaution

Bei der Übergabe des Wohnmobils muss eine Kaution in Höhe von 1.000 € in bar hinterlegt werden. Die Kaution wird dem Mieter auf dem Übergabeprotokoll quittiert. Wird das Wohnmobil ohne Beschädigung zur vereinbarten Zeit zurückgegeben, erhält der Mieter die Kaution zurück. Liegt eine Beschädigung vor oder wird das Wohnmobil zu spät zurückgegeben, kann die volle Kaution einbehalten werden, bis die Höhe des Schadens ermittelt ist.

Ersatzfahrzeug

Falls die gebuchte Fahrzeugkategorie nicht zur Verfügung gestellt werden kann, kann der Vermieter auch ein gleiches oder größeres Fahrzeug einer anderen Marke zum selben Mietpreis bereitstellen. Sollte ein kleineres Fahrzeug angeboten und akzeptiert werden, so wird die Preisdifferenz zwischen den beiden Fahrzeugkategorien erstattet. Der Rücktritt hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen, es zählt der Posteingang beim Vermieter.

Rücktrittskosten bis 90 Tage vor Reiseantritt: 20 % der Miete.

Bis 60 Tage vor Reiseantritt: 40 % der Miete.

Bis 30 Tage vor Reiseantritt: 60 %.

Ab 29 Tage vor Reiseantritt 100 % der Miete. Wird das Reisemobil ohne Rücktrittserklärung nicht übernommen, ist der volle Mietpreis zu zahlen. Ein vom Mieter gestellter Ersatzmieter muss nicht in jedem Fall vom Vermieter angenommen werden.

Übergabe, Rückgabe, Reinigungsgebühren

Die Servicepauschale von 120€ fällt einmalig pro Anmietung an und beinhaltet die betriebsbereite Übergabe des Fahrzeugs einschließlich einer ausführlichen Fahrzeugeinweisung sowie einem vollen Gasbehälter (11 kg) und dem Toilettenkonzentrat.


Treibstoff und Betriebskosten sind nicht im Mietpreis enthalten und gehen zu Lasten des Mieters. Die Füllmenge des Kraftstofftanks muss bei Rückgabe der auf dem Übergabeprotokoll vermerkten Füllmengen entsprechen. Das Wohnmobil kann am vereinbarten Tag lt. Mietvertrag zur vereinbarten Zeit übernommen werden. Maximale Bereitstellungsdauer: 1 Stunde. Der Mieter hat bei Verspätung unter Umständen mit erheblichen Wartezeiten zu rechnen, da andere Übergaben oder sonstige Termine vorgeschoben werden. Auch behalten wir uns vor, die Übergabe in diesem Fall erst am zweiten Miettag vormittags durchzuführen.

Die Rückgabe des Wohnmobils erfolgt am letzten Miettag zur vereinbarten Zeit.

Die Rückgabezeit wird auf dem Übergabeprotokoll bei der Übergabe festgelegt und ist unbedingt einzuhalten. Wird das Wohnmobil verspätet zurückgebracht, berechnen wir pro halber Stunde Verspätung eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 30 €. Auch haftet der Mieter für eventuelle Folgeschäden (Nachfolgetermine können nicht eingehalten werden). Das Wohnmobil ist im gereinigten Innenzustand zu übergeben: alle Schränke, Truhen, Nasszelle, Toilette, Führerhaus und Fußboden sind feucht auszuwischen.

Der Fäkalientank der Toilette ist zu entleeren und auszuspülen. Der Abwassertank ist ebenfalls zu entleeren. Keine Scheuermittel für die Reinigung verwenden, Fenster nicht mit spiritushaltigen Reinigungsmitteln reinigen. Für Schäden haftet der Mieter. Ist die Reinigung nicht oder nur zum Teil durchgeführt, so hat der Mieter für eine Innenreinigung 90 € und für eine Toilettenreinigung zusätzlich 110 € zu zahlen.

Fahrer

Für Fahrzeuge bis 3.500 kg zulässiges Gesamtgewicht müssen die Fahrer mindestens 21 Jahre alt und im Mietvertrag angegeben sein und mindestens seit zwei Jahren im Besitz der erforderlichen Führerscheinklasse sein.

Nutzung

Das Wohnmobil darf nur zu campingüblichen Zwecken benutzt werden, nicht weiter- bzw. untervermietet werden und nicht von Personen mit ansteckenden Krankheiten benutzt werden. Rauchen ist ausdrücklich verboten. Folgeschäden gehen zu Lasten des Mieters. Die Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet, bei Missachtung fällt eine Gebühr von 250 € an und der Mieter haftet für jeden erkennbaren Schaden zusätzlich.

Auslandsfahrten

Fahrten ins Ausland, wo nicht eindeutig der Versicherungsschutz durch den Haftpflichtversicherer gewährleistet ist, sind zu unterlassen. Bei Zweifel bedarf es der Klärung vor Übernahme des Wohnmobils durch den Vermieter. Entstehen im Reisegebiet Unruhen oder kriegerische Handlungen, so ist dieses Gebiet sofort zu verlassen. Der Mieter haftet im vollem Umfang für Folgeschäden.

Reparaturen

Reparaturen am Mietfahrzeug bedürfen in jedem Fall der Zustimmung des Vermieters.

Unfall

Bei jedem entstandenen Unfall, Vandalismus, Brand, Wildschaden oder Diebstahl ist immer die zuständige Polizei zu verständigen. Zusätzlich ist ein Unfallmeldeformular mit den Angaben der Unfallbeteiligten bei der Rückgabe vorzulegen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Der Vermieter ist in jedem Fall telefonisch, per E-Mail oder per Fax zu verständigen. Der Vermieter behält sich vor, weitere Entscheidungen nach eigenem Ermessen zu treffen.

Versicherungsschutz

Haftpflichtversicherung: unbegrenzte Deckung

Voll- und Teilkasko 1.000 €

SB speziell für Vermietfahrzeuge ist abgeschlossen.

Haftung des Mieters

Der Mieter haftet im Rahmen der jeweiligen Beträge der Selbstbeteiligung der einzelnen Versicherungen je Schadensfall in voller Höhe. Bei Schäden, welche von der jeweiligen Versicherung nicht anerkannt oder abgelehnt werden, haftet der Mieter in vollem Umfang. Gründe hierfür können Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Alkohol oder Drogenkonsum sein. Weiterhin gelten die Bedingungen der jeweiligen Versicherungen.

Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet für alle dem Mieter schuldhaft zugefügten Schäden, soweit dies im Rahmen der für das Wohnmobil abgeschlossenen Versicherung abgedeckt ist. Für durch die Versicherungen nicht abgedeckte Schäden haftet der Vermieter nur, wenn ihm grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.

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